Abschluss der Rechtsstreitigkeit gegen WDSF
Nach einer insgesamt über ein Jahr andauernden Auseinandersetzung gegen das Wal- und Delfinschutz Forum (WDSF) über verschiedene Behauptungen im Hinblick auf unser Delfin-Therapiezentrum, wurde die gerichtliche Verbotsanordnung des OLG Hamm nunmehr auch von dem WDSF anerkannt.
Wie bereits berichtet, erstritten wir im Mai 2011 eine einstweiligen Verfügung gegen das WDSF, worin zahlreiche Behauptungen wegen Rufschädigung untersagt wurden.
Die Behauptungen, die das WDSF im Zuge seiner Boykott-Kampagne gegen die in der Türkei belegenen Delfinarien auch in Bezug auf unser Onmega-Delfinarium öffentlich kundtat, waren für uns nicht länger hinzunehmen, da im Internet sowie gegenüber Hotels und Reiseveranstaltern viele Äußerungen aufgestellt und Bilder verschiedener Delfinarien gemischt wurden, um sämtliche Anlagen in der Türkei „über einen Kamm zu scheren“.
Unser Delfintherapie-Zentrum ist auch im Vergleich zu anderen Delfinarien in Europa das größte und einzige freischwimmende Meerwasserdelfinarium. Wir halten uns streng an die deutschen Standards des geltenden Tierschutzrechts und legen größten Wert auf artgerechte Haltung und qualifiziertes Personal. Schwerpunkt der in der Folge über zwei gerichtliche Instanzen geführten Auseinandersetzung war daher die Bestrebung, dem WDSF die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen zu untersagen, die hinsichtlich unserer Anlage schlicht unwahr und daher geeignet waren, unseren Ruf nachhaltig zu schädigen.
Das Landgericht Hagen sowie das Oberlandesgericht Hamm hatten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit dieser Behauptungen zu befinden. Auch wenn einige Äußerungen im Laufe des Prozesses von den Gerichten als von der Meinungsfreiheit geschützt angesehen wurden, untersagte das OLG Hamm dem WDSF zu verbreiten, dass die Delfine bei uns in kleinen veralgten Betonbecken gehalten oder unter Umgehung des Wildfangverbotes aufgesammelt würden, sie tiefe Narben und Wunden hätten oder durch Tritte von Zuschauern gequält würden. Auch darf das WDSF nicht weiter behaupten, es hätte Drohungen aus unserem Umfeld erhalten oder es bestünden intensiv verstrickte Verbindungen zu öffentlichen Stellen in Antalya. Des Weiteren wurde dem WDSF untersagt, unter Hinweis auf diese unwahren Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf unser Delfintherapie-Zentrum zum Boykott aufzurufen und einen Film im Internet zu verbreiten, welcher keine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Anlagen in der Türkei vornimmt.
Diesen Tenor der Entscheidung des OLG Hamm akzeptierte das WDSF nun auch als abschließende Regelung.
Aufgrund der sehr einseitigen Berichterstattung des WDSF im Zusammenhang mit den gerichtlichen Verfahren ist es uns ein Anliegen, auf diesem Wege unsere Delfintherapie zu rehabilitieren, da auch wir Initiativen unterstützen, die sich gegen eine Haltung von Delfinen in zu kleinen und nicht artgerechten Anlagen richten. Eine Verbreitung von rufschädigenden Behauptungen, wie sie nun gerichtlich untersagt und auch vom WDSF nunmehr akzeptiert wurden, konnten wir jedoch auch im Hinblick auf unsere Freunde, Patienten und deren Familien sowie unsere zahlreichen Partner nicht hinnehmen.
Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Lesen Sie das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm