I. Abschluß des Reisevertrages
Der Reisevertrag den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet kommt mit der rückbestätigten Annahme durch Megasport Reisen zustande.
2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der von Megasport Reisen, als Buchungsstelle in Kooperation zu diversen Türkeireiseveranstaltern handelndes Unternehmen, rueckbestaetigten Anmeldung und Rechnungstellung ist eine Anzahlung von 2.500.- Euro für Delphin-Therapieleistungspaket pro Patient und eine Flug- u. Hotelkostenpauschale von 400,-Euro pro Person zu leisten. Der vollständige Reisepreis mit/ oder ohne Therapieleistung lt. Rechnungstellung muß spätestens 4 Wochen vor Anreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei dem Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen einschließlich der Therapieleistungsbestätigung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 4 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis mit/oder ohne- Therapieleistung sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.
2.2. Erklärt der Veranstalter daß er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, wird sie den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten.
2.3. Für kurzfristige Buchungen ist Megasport Reisen berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telex- und Telefongebühren an den Kunden weiterzuleiten.
3. Leistungen
3.1. Der Inhalt des Reisevertrages mit oder ohne Therapieleistung wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Mündliche Abreden die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungsstelle sind nicht berechtigt vom Reiseprospekt oder Reisebedingungen abweichende Zusicherungen, gleich welcher Art, zu geben oder sonstige Vereinbarungen zu treffen.
3.2. Orts bzw. Hotelprospekte haben lediglich Informationscharakter, ohne Gewährleistung für den Inhalt.
3.3. Soweit eine Reise mit oder ohne Therapieleistung in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist schließen die Preise ein: Flug gemäß Programm, Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück, Unterbringung, Reisegepäckbeförderung sofern nicht behördliche Bestimmungen. z. B. aus Sicherheitsgründen entgegen stehen, Verpflegung All inklusive und Delphin Therapieleistung lt. beschriebenem Programm..
3.4. Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages mit oder ohne Therapieleistung, die nach Vertragsabschluß eintreten, und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.
4.2. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Reiseveranstalter berechtigt eine Preiserhöhung vorzunehmen wenn sie auf Umständen beruht die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind, und die nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reise- oder Therapiepreis um mehr als 10 % so ist der Reisende berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegenüber der Zentrale des Veranstalters erklärt werden.
4.3. Da die Reisen in Randgebiete der Zivilisation führen, sind Änderungen im Ablauf der gebuchten Reise mit oder ohne Therapieleistung aus wichtigen Gründen möglich, z.B. die Wahl einer anderen Transportart. Änderung in der Streckenführung von Flügen, Nonstop-Flügen mit Zwischenlandung oder umgekehrt, und Änderung der Fahr- und Flugpläne. Für daraus resultierende Verspätungen übernehmen wir keine Haftung. Soweit möglich werden die Teilnehmer vor Reisebeginn unverzüglich informiert.
4.4. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise mit/oder ohne Therapieleistung durch totalen oder teilweisen Ausfall von Subunternehmern oder Mitarbeitern von Subunternehmer oder beauftragten Gesellschaften oder Personen im In- oder Ausland erheblich verändern, so kann der Reisende vom Vertrag zurück treten, es sei denn, daß ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück erstattet Megasport Reisen die bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder wegen Verzugs ist in diesem Falle ausgeschlossen.
5. Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise mit/ oder ohne Therapieleistung zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktritterklärung bei der Zentrale des Veranstalters. Mündliche oder telefonische Anmeldungen können wir nicht anerkennen.
5.2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag mit/ oder ohne Therapieleistung zurück, oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktritterklärung nicht an, so sind von ihm nachfolgend aufgeführte Kosten zu tragen:
Für das Delphintherapiepaket bis 50 Tage vor Reiseantritt 15%.
Ab 49 bis 35 Tage 30 % des Reisepreises.
Ab 34 bis 22 Tage 50 % des Reisepreises.
Ab 21 bis 7 Tage 75 % des Reisepreises.
Bei Nichtantritt der Therapie 100 % des Therapiepaketpreis.
Für ein Reisestorno gelten die Stornobedingungen des Reiseveranstalters.
5.3. Umbuchung: Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen vorgenommen und zwar auf einen anderen Termin bis zum 30. Tag vor Reiseantritt. Es wird dafür eine Umbuchungsgebühr von 200.-Euro für die Therapie berechnet. Kurzfristige Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die o.g. Stornokosten an.
Für Umbuchungen des Reisepaketes gelten die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter
Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reisekosten Rücktrittsversicher
5.4. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn die Gründe der Absage einer Reise oder einer Therapieleistung weder von uns noch von den Leistungsträgern zu vertreten sind. Das gleiche gilt wenn die im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Reiseantritt nicht erreicht wird. Wir müssen uns ferner vorbehalten die Reise mit oder ohne Therapieleistung jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegen stehen, die von uns nicht oder nur unter unverhältsmässigen Kosten beseitigt werden können. In diesem Falle erstatten wir alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne daß es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise mit/ oder ohne Therapieleistung infolge aussergewöhnlicher Umstände. z.B. durch Krieg, Epidemien, innere Unruhen oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält die Therapiekosten erstattet, für das Resiepaket gelten die Bestimmungen und Regelungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Megasport Reisen kann jedoch für erbrachte oder noch für zu erbringende Leistungen Entschädigung verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende nur Reiseleistungen oder Reiseleistungen mit Therapieleistungen oder umgekehrt ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung eines Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines diesem entstandenen, geringeren Schadens vorbehalten.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet die Reise so zu erbringen daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für die Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen, Zusammenstellung von Einzelleistungen, Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten, Bearbeitung der Reiseanmeldung, Organisation, Reservierung und zur Verfügunkstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag, Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen, Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren, sofern dies ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages ist.
7.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
7.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. A) soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, b) soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Führungen, Ausflüge, Rundfahrten, etc.), und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B. sind vermittelte Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen). Der Erfolg einer vermittelten Delphin Therapie ist nicht Vertragsbestandteil. Geschuldet wird insofern das ernsthafte Bemühen und die entsprechenden Vermittlungsleistungen. Dem gesetzlichen Vertreter eines an der Delphin Therapie teilnehmenden Patienten ist bekannt, daß weder Megasport Reisen, noch andere Subunternehmer oder Personen Kontrolle über die Delphine oder andere Arten ähnliche Tiere haben. Er übernimmt daher ausdrücklich selbst die Haftung für das Risiko einer Verletzung oder Beschädigung und der daraus weiteren resultierenden Risiken und Folgeschäden sowie für Delphin- Therapieleistungsminderungen oder Ausfall durch behördliche- institutionelle Verordnungen oder im Schonungs- Krankheits- oder Sterbefall der Delphine. Er entläßt Megasport Reisen und Onmega Consulting & Health Tourism, das Delphinarium Center Antalya, alle beteiligten Personen und Subunternehmer freiwillig aus der Haftung.
7.5. Die von Mega – Sport veranstalteten Reisen haben meist Randzonen der Zivilisation zum Ziel. Der Kunde erkennt an, daß solche Reisen die im Prospekt als solche zu erkennen sind bezüglich der Haftung des Veranstalters dem Kunden gegenüber nicht mit dem üblichen Tourismus in bereits erschlossene Gebiete zu vergleichen sind. Bei Ausfällen von meist nur einmalig vorhandenem Gerät, Transportmitteln oder Delphinen ist der Kunde verpflichtet den gebotenen Ersatz auch wenn er qualitäts- und kapazitätsmäßig schlechter als die ursprünglich vorhandene Einrichtung sein sollte, zu akzeptieren und evtl. auch im Schichtbetrieb zu nutzen. Mit Ablehnung der angebotenen Ersatzleistung verzichtet der Kunde von vornherein auf jegliche spätere Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art dem Veranstalter gegenüber.
7.6. Voraussetzung zur Teilnahme an einer Delphin Therapie ist die Vorlage einer ärztlichen Reise,- Flug,- und Schwimm- Unbedenklichkeitsbescheinigung. letzte Diagnose und Anamnese, bei Epileptikern ein EEG und Foto des Patienten. Eine tiergestützte Therapie kann teilweise oder ganz ohne Anspruch auf Erstattung abgebrochen werden, wenn unsere Ärzte oder Therapeuten zum Schutze der Tiere, der Therapeuten, des Onmega Personals und anderer Feriengäste entscheiden aggressive oder unkontrollierbare Patienten von der tiergestützten Therapie auszuschließen, auch wenn diese Verhalten aus Diagnosen und Anamnesen zu entnehmen sind, jedoch die Häufigkeit und Intensität der Übergriffe auf Tier oder Mensch zum Zeitpunkt der Therapien nicht einzuschätzen waren. An Sonderausflügen zu Land zu Wasser und Luft (Tauch- Berg- See – Fluß und Flugsafaris, mit Seetieren schwimmen usw.) beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Wir weisen daraufhin, daß weder Boote, Tauch- Flug- sonstige Sport und Nutzungsgeräte, noch eine Teilnahme an diesen und anderen versicherungsmäßig abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer oder dessen gesetzl Vertreter. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
8.1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Anreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
8.2. Bei evtl. auftretenden Leistungstörungen ist der Reisende verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der Firma Onmega Consulting & Health Tourism vor Ort zu melden. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Ist Onmega nicht erreichbar und kann eine Leistungstörung nicht behoben werden, so muessen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat Onmega vor Ort eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Rechtsverbindliche Erklärungen können nicht gefertigt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.
9. Ausschluß von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht Erbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen muessen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei der Zentrale des Reiseveranstalters geltend gemacht werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach sechs Monaten. Ansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung des Reiseteilnehmers verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung vorgenannter Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert wurden.
11. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß eines Versicherungspaketes Gepäck- Unfall-, Haftpflicht- Kranken- und Transportversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls ratsam.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Persönliche Daten sind durch Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.
13. Allgemeines
Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung im Dezember 2007. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Absprachen sind nur wirksam wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden. Es gelten die vorher beschriebenen Reisebedingungen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten.