Sensationeller Gerichtsbeschluss
Wiener Gynäkologe muss nach Geburtsfehler Delfin-Therapie zahlen
Vor 1 Tag
Wien (AFP) — Wegen eines Fehlers bei der Geburtshilfe muss ein Wiener Gynäkologe seinem kleinen Patienten eine Delfintherapie zahlen. Wie die österreichische Zeitung „Die Presse“ am Montag berichtete, verurteilte der Oberste Gerichtshof den Universitätsprofessor und die Klinik, neben den üblichen Pflege- und Behandlungskosten auch für den Aufwand dieser alternativen Behandlung in Höhe von 628.550 Euro für den inzwischen zwölfjährigen, schwerstbehinderten Jungen aufzukommen.
Der Arzt hatte es trotz deutlicher Signale versäumt, das Neugeborene rechtzeitig zu reanimieren. Als es schließlich auf die Intensivstation kam, waren die Schäden bereits irreparabel. Der Junge ist seitdem spastisch gelähmt und muss permanent betreut werden.
Nach zwei Delphin- Therapie-Aufenthalten kann der Junge greifen und loslassen und seinen Körper zumindest soweit bewegen, dass er besser sitzen und seine Helfer ihn leichter tragen können. Den Einwand, dass die Therapie mit Delfinen schulmedizinisch nicht anerkannt ist, ließ das Gericht angesichts dieser offenkundigen Erfolge nicht gelten.
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